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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen petal-glow (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Vermietung von Containern sowie die Entsorgung von Abfällen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage stellen. Nach Eingang der Anfrage unterbreitet der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

  • Anlieferung von Containern verschiedener Größen
  • Vermietung der Container für den vereinbarten Zeitraum
  • Abholung der befüllten Container
  • Fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Abfälle

(2) Die genauen Leistungsdetails ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Pauschalpreise beinhalten Anlieferung, Mietzeit und Abholung des Containers sowie die Entsorgung der vereinbarten Abfallart. Zusätzliche Kosten können entstehen bei:

  • Verlängerung der Mietzeit
  • Überschreitung des zulässigen Gewichts
  • Einwurf nicht vereinbarter Abfallarten
  • Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis

(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, nur die vereinbarten Abfallarten in den Container zu geben. Die Befüllung mit gefährlichen Abfällen (z.B. Asbest, Farben, Chemikalien, Elektroschrott) ist ohne vorherige Vereinbarung untersagt.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Aufstellort für den Container geeignet und zugänglich ist. Der Aufstellort muss ein Fahrzeuggewicht von mindestens 26 Tonnen tragen können.

(3) Der Container darf nicht über die Ladekante hinaus befüllt werden. Bei Überbefüllung behält sich der Anbieter vor, die Abholung zu verweigern oder zusätzliche Kosten zu berechnen.

(4) Der Kunde ist für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis bei Aufstellung auf öffentlichem Grund) selbst verantwortlich.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Befüllung des Containers entstehen, sowie für Schäden am Container während der Mietzeit.

§ 7 Stornierung und Kündigung

(1) Der Kunde kann die Bestellung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei stornieren.

(2) Bei späterer Stornierung oder bei Nichtannahme des Containers kann der Anbieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangen.

§ 8 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2024